Ein Auftrag kommt durch die jeweilige Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zu Stande. Der Auftraggeber erteilt den jeweiligen Auftrag schriftlich auf der Grundlage eines von der Auftragnehmerin vorgelegten Angebots.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Erbringung der Tätigkeit.
Frau Petra Pfirrmann versichert, dass alle von ihr für die Projektdurchführung bereitgestellten Personen für die von ihnen auszuführenden Leistungen die erforderliche Befähigung und Eignung besitzen.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungs-erbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden oder in seinem Einflussbereich liegen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin die vereinbarten und für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie Hilfsmittel zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gegebenenfalls von ihm benannten Personen, welche die Beratungs- oder Trainingsleistung in Anspruch nehmen, in geeigneter Weise am Abschluss des Vertrags zu beteiligen bzw. davon in Kenntnis zu setzen.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr während der Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts-, Betriebsgeheimnisse und sonstige geschäftliche und betriebliche Tatsachen nur im Rahmen der Beratungstätigkeit für den Auftraggeber zu verwenden. Zur Weitergabe oder Offenlegung einer solchen Information bedarf die Auftragnehmerin der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich weiterhin, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren.
Die Schweigepflicht bezieht sich auch auf die Geschäftsgeheimnisse der Kunden des Auftraggebers bzw. sämtliche Informationen über diese.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Informationen bzw. Unterlagen so aufzubewahren, dass keine Dritten Einsicht nehmen können.
Die Leistungen der Auftragnehmerin werden nach ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand.
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils bis zum Monatsende für die bis dahin erbrachten Leistungen.
Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Auftragnehmerin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Auftragnehmerin unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
Nimmt der Auftraggeber einen mit der Auftragnehmerin abgesprochenen Termin (z. B. Training, Coaching) nicht wahr, wird für die Durchführung der geplanten Aktivität ggf. ein Ersatztermin vereinbart. Der Auftraggeber trägt die vereinbarten Honorare, wenn die Absage durch den Auftraggeber aus Gründen erfolgt, die Frau Petra Pfirrmann nicht zu vertreten hat
Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sind einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags zur Folge.